Was kostet ein Rechtsstreit?
Guter Rat ist nicht umsonst – aber bezahlbar
Die Höhe von Rechtsanwaltsgebühren wird jedoch häufig überschätzt. Außerdem lohnt es sich in der Regel, für einen Rechtsanwalt Geld auszugeben. Wenn durch anwaltlichen Rat ein aussichtsloser Prozess vermieden kann, liegen die Vorteile klar auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so muss der Klagegegner Ihnen die gesamten Kosten erstatten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden ohnehin Ihre Kosten von der Versicherung getragen. Wenn Sie einen wichtigen Vertrag unterzeichnen wollen, sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Dies spart Ihnen nicht nur Kosten und Ärger, sondern gibt Ihnen zudem die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses.
Gebühren bei einer Erstberatung
Die Rechtsanwaltsgebühren sind stets abhängig von Dauer und Umfang der Beratung. Für eine Erstberatung gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Wenn ich nach der Beratung für Sie tätig werde, wird die Beratungsgebühr auf die meinen weiteren Rechtsanwaltskosten angerechnet.
Kurze Auskunft am Telefon
Jeder seriöse Rechtsanwalt kann erst nach Einsicht in Ihre vorhandene Unterlagen und einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen eine juristische Frage rechtssicher beantworten. Kostenlose Auskünfte sind deshalb nicht möglich. Anders ausgedrückt: Ihr Arzt kann Ihnen auch nicht kurz am Telefon sagen, was Ihnen fehlt, ohne Sie vorher zu untersuchen.
Wie hoch sind Rechtsanwaltsgebühren?
Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für alle Anwälte verbindlich geregelt. Im Zivilrecht richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Streitwert, bei einer Forderung ist das der geforderte Betrag, in anderen Fällen, z.B. bei der Wohnungskündigung, gibt es Streitwerttabellen. Auch Dauer oder Umfang der Tätigkeit sind bei der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ausschlaggebend.
Rechtsschutzversichert? Selbstbeteiligung beachten
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihr juristisches Problem eine Kostendeckungszusage erteilt, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung auch sämtliche Kosten übernommen. Wenn Sie mit Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.
Wie erhalten Sie eine Kostendeckungszusage?
Grundsätzlich können Sie vor dem Besuch in meiner Kanzlei selbst eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Ich biete Ihnen die Einholung der Deckungszusage als kostenfreie Serviceleistung an.