Mietrecht
Das Mieten und Vermieten setzt zwischen den Parteien immer ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. So werden die Beteiligten stets vertraglich aneinander gebunden, wobei Leistung und Gegenleistung durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen, aber auch oft durch Richterrecht geregelt sind.
Das Wohnungseigentumsrecht spielt sich zwischen Eigentümern, Beirat und Hausverwaltung ab. Seine Grundlagen findet das Wohnungseigentumsrecht im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung. Im Nachbarschaftsrechts geht es um die Frage des Zusammenlebens, wie beispielsweise von der Bepflanzung des Balkons bis zur Lärmbelästigung beim Rasenmähen oder Grillen.
Ich befasse mich im Rahmen des Miet- und WEG Recht mit folgenden Themen:
- Gestaltung von Mietverträgen
- Ordentliche und fristlose Kündigung
- Kündigungsschutz
- Zahlungsverzug des Mieters
- Nebenkostenabrechnung
- Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
- Mietminderung und –erhöhung
- Rückgabe der Mietsache
- Kaution
- Anmeldung von Eigenbedarf
- Nachbarschaftsrecht
Aktuelle Gesetzgebung: Ein modernes Mietrecht für mehr Klimaschutz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.