„Darf ich KI-generierte Texte und Bilder eigentlich einfach so veröffentlichen?" Diese Frage erreicht uns derzeit fast täglich.
Die Antwort lautet zunehmend: nicht ohne Hinweis.
Mit dem EU AI Act kommt eine Pflicht auf Unternehmen zu, die viele bislang nicht auf dem Schirm haben – die Kennzeichnung von Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Die entsprechenden Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026.
Worum es geht
Der AI Act staffelt seine Vorgaben nach Risiko. Für die meisten Unternehmen sind dabei nicht die strengen Hochrisiko-Regeln entscheidend, sondern die Transparenzpflichten. Sie betreffen ausgerechnet das, was im Arbeitsalltag längst Normalität geworden ist: KI-Texte, KI-Bilder, Chatbots und sogenannte Deepfakes.
Vereinfacht gesagt steckt dahinter ein einfacher Gedanke: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben und nicht mit einem Menschen oder einer echten Aufnahme.
Wen es betrifft
Die neuen Pflichten treffen nicht nur große Tech-Konzerne. Relevant werden sie für nahezu jedes Unternehmen, das KI sichtbar nach außen einsetzt – zum Beispiel:
Unternehmen, die KI im Marketing, in der Kommunikation oder im Kundenservice nutzen.
Agenturen, die Texte, Bilder oder Videos mit KI für Kundenprojekte erstellen.
Software- und SaaS-Anbieter, die Chatbots oder generative Funktionen in ihre Produkte einbauen.
Gerade für Agenturen und Software-Anbieter ist wichtig: Auch wer KI-Funktionen für andere bereitstellt, kann eigene Pflichten haben.
Was gekennzeichnet werden muss
Im Kern geht es um drei typische Situationen.
Erstens: Chatbots und KI-Assistenten. Wer mit einem KI-System schreibt oder spricht, soll wissen, dass kein Mensch antwortet – es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich.
Zweitens: KI-generierte oder künstlich veränderte Bilder, Audios und Videos, insbesondere Deepfakes. Solche Inhalte sollen als künstlich erzeugt erkennbar sein.
Drittens: KI-Texte, die der Information der Öffentlichkeit dienen. Auch hier kann eine Offenlegung erforderlich werden.
Was Sie jetzt tun sollten
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wo im Unternehmen wird KI bereits eingesetzt – und wird das für Außenstehende sichtbar? Häufig ist der Umfang größer als gedacht.
Im zweiten Schritt geht es darum, Verantwortlichkeiten und Abläufe festzulegen: Wer kennzeichnet was, an welcher Stelle und in welcher Form? Eine klare interne Regelung – etwa als Teil einer KI-Richtlinie – verhindert, dass jeder Mitarbeiter eigene Maßstäbe anlegt.
Drittens sollten Chatbots, Tools und Veröffentlichungsprozesse so eingerichtet werden, dass Hinweise nicht von der Tagesform einzelner Personen abhängen, sondern fest eingebaut sind.
Unsere Einschätzung
Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, das Thema KI im Unternehmen einmal sauber zu ordnen. Wer KI transparent einsetzt, wirkt nicht weniger professionell – im Gegenteil. Offenheit schafft Vertrauen, gerade bei Kunden, die genauer hinschauen.
Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung vom jeweiligen Einsatz abhängt. Nicht jede Pflicht trifft jedes Unternehmen in gleicher Weise. Eine kurze Einordnung des eigenen KI-Einsatzes lohnt sich daher in den allermeisten Fällen.
Fazit
Ab August 2026 gilt: Künstliche Intelligenz darf eingesetzt werden – sie soll für die Menschen aber erkennbar bleiben. Unternehmen, Agenturen und Software-Anbieter sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihren KI-Einsatz zu prüfen und klare Kennzeichnungen vorzubereiten. Wer das frühzeitig angeht, vermeidet hektische Last-Minute-Lösungen und zeigt zugleich, dass er verantwortungsvoll mit neuer Technologie umgeht.