Bonitätsprüfung Ihrer Kunden und Mieter
Insbesondere bevor Sie einem neuen Kunden zum ersten Mal Ware liefern, diesem eine Dienstleistung erbringen oder mit einem neuen Mieter den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich nicht nur auf Ihr Bauchgefühl verlassen. Zu diesem Zeitpunkt gilt der bewährte Spruch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Hat sich bereits gezeigt, dass Ihr Kunde oder Mieter Ihre Forderungen nicht vereinbarungsgemäß begleichen kann oder will, so muss die Zahlungsfähigkeit des Schuldners überprüft werden. Nur so kann die Forderung gezielt und kaufmännisch sinnvoll eingezogen werden. Um mögliche anfallende Kosten müssen Sie sich nicht sorgen. Die Kosten einer Bonitätsprüfung sind eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung und damit vom Schuldner zu erstatten.
Ich berate Sie gern auf Grundlage verschiedener Datenbanken und Auskunfteien bei der Prüfung der Bonität Ihrer Kunden oder Mieter.