Gerichtliches Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren wurde vom Gesetzgeber zur vereinfachten Durchsetzung von Forderungen geschaffen. Ich erledige für Sie oder Ihr Unternehmen alle notwindigen Schritte. Dazu werde ich zunächst beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen.
Wurde der Mahnbescheid versandt, ergeben sich wiederum drei Möglichkeiten:
1. Ihr Schuldner zahlt die Forderung vollständig oder vereinbart eine Ratenzahlung. Damit ist die Angelegenheit erfolgreich beendet und für Sie völlig kostenlos. Der Schuldner muss alle bis dahin entstandenen Kosten meiner Beauftragung allein tragen. In vielen Fällen zahlt der Schuldner spätestens jetzt und begleicht Ihre Forderung!
2. Ihr Schuldner hält Ihre Forderung nicht für gerechtfertigt und legt innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Dann bespreche ich mit Ihnen, ob Ihre Ansprüche im Wege der Klage geltend gemacht werden sollen. Ich berate Sie gern.
3. Ihr Schuldner reagiert nicht. Ich beantrage einen Vollstreckungsbescheid gegen Ihren Schuldner. Selbstverständlich brauchen Sie sich diesbezüglich nicht um die einzuhaltenden Frist zu kümmern. Diese Arbeit nehme ich Ihnen natürlich ab. Zahlt der Schuldner auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht und legt er hier keinen Einspruch ein, so wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Damit ist der Weg frei in die Zwangsvollstreckung.