Prozesskostenhilfe
Sollten Sie auf Grund Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein, die Kosten eines Gerichtsprozesses selbst zu tragen und hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg, so können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, sind Sie von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten Ihres eigenen Anwalts und den Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit. Diese Kosten trägt dann die Landeskasse.
Je nachdem wie hoch Ihr Einkommen ist, kann das Gericht eine Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung anordnen. Dann zahlen Sie die Prozesskosten an die Landeskasse in angemessenen Raten zurück.
Hier finden Sie den schriftlichen Antrag zur Gewährung von Prozesskostenhilfe.