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Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) der Kanzlei Fischer-Battermann

Hier finden Sie die Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) der Kanzlei Fischer-Battermann. Für eine schnelle Orientierung haben wir die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst.

Kurz-Zusammenfassung (einfache Sprache)


Hinweis: Diese Zusammenfassung dient nur der Orientierung. Verbindlich sind die Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) im Volltext weiter unten.

1. Wann beginnt das Mandat?
Erst wenn wir Ihre Anfrage ausdrücklich annehmen oder mit der Arbeit beginnen.

2. Was machen wir?
Wir beraten Sie rechtlich, schreiben Verträge oder vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.

3. Was müssen Sie tun?
Sie geben uns alle wichtigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und prüfen unsere Schreiben sorgfältig.

4. Wie kommunizieren wir?
In der Regel per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz (z. B. Zoom). Persönliche Treffen nur nach Vereinbarung.

5. Wie wird abgerechnet?
In der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Manchmal gibt es individuelle Honorarvereinbarungen. Vorschüsse sind möglich.

6. Rechtsschutzversicherung?
Sie bleiben immer unser Vertragspartner. Wir rechnen mit Ihnen ab, die Versicherung erstattet Ihnen ggf. Kosten.

7. Kündigung
Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Auch wir dürfen kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.

8. Haftung
Wir haften für Fehler, aber nur bis zur Höhe unserer Berufshaftpflichtversicherung (250.000 €). Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden haften wir unbegrenzt.

9. Aufbewahrung
Ihre Akten führen wir digital. Nach Mandatsende werden sie 6 Jahre aufbewahrt und dann gelöscht.

10. Schlichtung
Es gibt eine Schlichtungsstelle für Anwälte. Wir sind aber nicht verpflichtet und nicht bereit, dort teilzunehmen.

Diese AMB regeln die Bedingungen für das Mandatsverhältnis mit der Kanzlei Fischer-Battermann. Sie enthalten insbesondere Bestimmungen zu Vertragsschluss, Pflichten, Vergütung, Haftung und Kommunikation.

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AMB“) gelten für alle Mandatsverträge zwischen der Kanzlei Fischer-Battermann, Frau Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, Kommerzienrat-Hesse-Str. 4 a, 26826 Weener, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Kanzlei“), und dem Mandanten.
(2) Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nicht, es sei denn, die Kanzlei Fischer-Battermann stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AMB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Mandats ist die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen, insbesondere die rechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung, Vertragsgestaltung sowie die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren.
(2) Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach dem jeweils erteilten Auftrag. Die Beratung erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Eine Pflicht zur laufenden Information über nachträgliche Rechtsänderungen besteht nicht, sofern hierzu kein gesonderter Auftrag erteilt wird.
(4) Übergebene Unterlagen und Angaben des Mandanten werden der Bearbeitung zugrunde gelegt, ohne dass eine eigenständige Prüfung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erfolgt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Die Kanzlei ist berechtigt, fristwahrende Handlungen auch ohne Rücksprache vorzunehmen, wenn andernfalls Rechtsnachteile drohen.

 
3. Vertragsschluss
(1) Eine bloße Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular begründet noch kein Mandatsverhältnis.
(2) Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt oder mit der Bearbeitung beginnt.
(3) Die Kanzlei kann Mandatsanfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Interessenkollisionen oder fehlender Kapazität.

4. Pflichten der Kanzlei
(1) Die Kanzlei wird das Mandat mit der gebotenen Sorgfalt nach den berufsrechtlichen Vorgaben bearbeiten.
(2) Eingehende Gelder werden treuhänderisch verwahrt und auf Anforderung unverzüglich ausgekehrt.
(3) Die Kanzlei ist berechtigt, fristwahrende Handlungen vorzunehmen, wenn andernfalls Rechtsnachteile für den Mandanten drohen.
(4) Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

5. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats.
(3) Eine Offenlegung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Mandant ausdrücklich einwilligt.

6. Pflichten des Mandanten
(1) Der Mandant stellt der Kanzlei alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Mandant informiert die Kanzlei unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten sowie über alle Umstände, die für die Bearbeitung des Mandats wesentlich sein können.
(3) Der Mandant prüft von der Kanzlei übermittelte Entwürfe und Mitteilungen sorgfältig und weist die Kanzlei auf etwaige Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten hin.

7. Vergütung
(1) Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vergütungsvereinbarung in Textform getroffen wird.
(2) Die Kanzlei ist berechtigt, Vorschüsse anzufordern.
(3) Erstattungsansprüche des Mandanten gegen Dritte gelten in Höhe der Vergütungsansprüche an die Kanzlei abgetreten.
(4) Besteht eine Rechtsschutzversicherung, bleibt der Mandant Vertragspartner der Kanzlei. Die Kanzlei rechnet ihre Vergütung unmittelbar mit dem Mandanten ab; Erstattungsleistungen der Versicherung werden an den Mandanten weitergeleitet.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Mandant kann das Mandat jederzeit kündigen.
(2) Die Kanzlei kann das Mandat kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt; eine Kündigung zur Unzeit ist ausgeschlossen.
(3) Bereits entstandene Vergütungsansprüche der Kanzlei bleiben bestehen.

9. Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt in der Regel elektronisch, insbesondere per E-Mail, Videokonferenz oder telefonisch. Persönliche Besprechungen finden nur nach gesonderter Vereinbarung statt.
(2) Videokonferenzen können über marktübliche Dienste (z. B. Zoom, Microsoft Teams) durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Mandant stellt sicher, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist und überprüft seine E-Mails regelmäßig, einschließlich Spam-Ordner.
(4) Dem Mandanten ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails ein geringeres Schutzniveau haben. Auf Wunsch richtet die Kanzlei sichere Kommunikationswege (z. B. beA, EGVP oder verschlüsselte E-Mails) ein.

10. Haftung
(1) Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von 250.000 € beschränkt.
(2) Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Kanzlei uneingeschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Die Kanzlei führt Handakten in elektronischer Form.
(2) Die Handakten werden sechs Jahre nach Beendigung des Mandats aufbewahrt (§ 50 BRAO). Nach Ablauf dieser Frist können sie gelöscht werden.
(3) Der Mandant kann während der Aufbewahrungsfrist Einsicht in die Handakte verlangen oder die Überlassung von Kopien erhalten. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Erfolgt die Übermittlung auf Wunsch des Mandanten per Post oder über andere Übertragungswege, trägt der Mandant das Risiko des Zugangs.

12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kanzlei.
(3) Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de . Die Kanzlei ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Soweit der Mandant Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung, die diesen AMB als Anlage beigefügt ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AMB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AMB gelten in der Fassung vom 12. September 2025.



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