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Negative Bewertungen löschen

Die Visitenkarte für Unternehmen fängt nicht erst auf Ihrer Homepage an.

Den ersten Eindruck bekommen Ihre potentiellen Kunden in Bewertungen in diversen Portalen, Suchmaschinen, Social Media Kanälen, etc..

Bereits eine einzige negative Bewertung kann Ihnen schaden bevor Sie überhaupt die Möglichkeit haben sich mit Ihrem Unternehmen und Ihrem Produkt oder Dienstleistungen vorzustellen.

Das Kanzleiteam kümmert sich um Ihre Reputation. Durch eine kostenlose Vorprüfung wird die Bewertung auf ihre rechtliche Möglichkeiten eingeschätzen und Ihr Kostenrisiko bleibt gering.

Durch den Löschauftrag zum Festpreis erwarten Sie keine versteckten Kosten und Risiken.

Von welchen Portalen können negative Bewertungen gelöscht werden?

Grundsätzlich kann jede Bewertung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden, egal ob Suchmaschine, Verkaufsportal, Brancheneinträge,etc.. Als Beispiel seien hier

  • Google
  • Facebook
  • Yelp
  • Amazon
  • Jameda
  • DocInsider
  • Sanego
  • Tripadvisor
  • Holidaycheck
  • Kununu

 genannt. Aber auch jede Bewertung auf anderen Portalen wird von uns kostenlos überprüft.

Zusendung der negativen Bewertung

Senden Sie die negative Bewertung schnell und einfach über das Onlineformular.

Alternativ können Sie sich auch mit Ihren Angaben

  • ➤per E-Mail (kanzlei@fischer-battermann.de) oder
  • ➤per Fax (04953-5819009) oder
  • ➤per Post (Kanzlei Fischer-Battermann, Kirchring 55, 26831 Bunde)

an die Kanzlei wenden.

Kostenfreie Überprüfung

Die Kanzlei überprüft kostenlos, ob die negative Bewertung gelöscht werden kann. Nur bei bestehender Erfolgsaussicht wird in Ihrem Auftrag gegen die Bewertung auf dem Portal vorgegeangen. Für die Ersteinschätzung entsteht für Sie kein Risiko und keine Kosten.

Beauftragung

Mit Beauftagung zum Festpreis wird die Kanzlei für Sie tätig. Die Rechtsabteilung des Portals wird mit Ihrem rechtlichen Anspruch auf Löschung unter Hinzuziehung der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Überprüfung des Eintrags verpflichtet.

Entfernung  und weiteres Vorgehen

Bereits das erste anwaltliche Anschreiben bewirkt die Löschung des negativen Eintrags. In einem Gespräch werden Sie über das weitere Vorgehen, wie z.B. Schadensersatzansprüche, der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche beraten.

 

Fake- oder Anonyme Bewertungen sind immer angreifbar

Negative Bewertungen echter Kunden müssen einer Überprüfung auf Echtheit und Richtigkeit standhalten. Diese müssen von demjenigen nachgewiesen werden. Daran scheitern die meisten Bewerter.

Bewertungen dürfen nicht beleidigend und unsachlich sein

Grundsätzlich kann jede Bewertung in jedem Portal überprüft werden.

 

Verkäufer

Ob Amazon, Ebay, Fairmondo oder andere Verkaufsportale - negative Bewertungen senken Ihren Umsatz und halten potentielle Kunden vom Kauf ab.

Ärzte

Bei Jamedo, Sanego, DocInsider, Ärzte.de, Die Arzt-Auskunft und zig weiteren Portalen werden Sterne vergeben. Hier finden sich oft subjektive und beleidigende Kommentare.

Gastronomie

Die Entscheidung ob man in Lokal A oder B geht, wird heute anhand der Suche im Internet entschieden. Wichtig sind für Kunden heutzutage nicht mehr Michelin-Sterne sondern die Anzahl der Sterne bei Google, tripadvisor, golocal.

Gewerbe

Egal welches Gewerbe Sie ausüben, Ihre Kunden finden Sie über das Internet. Wenn Sie sich über eine Bewertung bei MyHammer, Google, Brancheninfo ärgern, dann finden wir gemeinsam eine Lösung.

Immobilienmakler

Wie finde Ich den passenden Makler für meine Immobilie? Ich suche bei Immobilenscout oder Immowelt und sehe mir die Bewertungen an. Haben Sie schlechte Bewertungen bekommen? Dann handeln Sie!

 

 

Wettbewerbsrecht
In wirtschaftlich schlechten Zeiten und hart umkämpften Branchen ist der Boom der Abmahnungen ungebrochen
Vertragsrecht
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