Vertragsrecht
Jeder Vertrag, gleichgültig ob im privaten oder unternehmerischen Bereich, kann die Ursache für einen Rechtsstreit sein. Dabei geht es in erster Linie immer um Ihre finanziellen Interessen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine weit reichende Vereinbarung treffen. Sollten bereits Streitigkeiten über Verträge vorliegen oder in naher Zukunft drohen, so können Sie sich ebenfalls beraten lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Vertragspartner Ihnen mit einem Inkassounternehmen droht oder ein solches bereits eingeschaltet hat.
Ich begleite Sie gern als Ihre juristische Beraterin zu Ihren Vertragsverhandlungen und berate Sie in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten.
Dies gilt insbesondere für:
- Kaufvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Werklieferungsvertrag
- Auftragsverarbeitungsverträge
- Architektenvertrag
- Bauvertrag
- Bürgschaftsvertrag
- Darlehensvertrag
- Maklerverträge
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Lizenzvertrag
Die Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Gestaltungsbedürfnisse in Verträgen sind sehr vielfältig. Nur die wenigsten Menschen lesen immer das „Kleingedruckte“ oder kennen als Unternehmer immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Partner in jedem Detail. Sollten Sie die Absicht haben einen solchen Vertrag zu schließen, erhalten Sie auch kurzfristig einen Termin.